DIBt-Gutachten:
Ein konsistenter Planungsweg für Betoninstandsetzung im öffentlichen Raum
Die TPH Bausysteme GmbH hat für drei ihrer Betoninstandsetzungsprodukte freiwillige DIBt-Gutachten als Rissfüllstoff eingeholt und bietet somit besonders für öffentliche Bauvorhaben sowie für den Hoch- und Ingenieurbau jetzt eine komfortable Alternative zu aufwendigen projektspezifischen Produktnachweisen.
Bei den TPH Produkten handelt es sich um langjährig auf zahlreichen Baustellen bewährte Rissfüllstoffe: das Injektionsharz HYDROPOX EP1 auf Epoxidbasis zum kraftschlüssigen Verbinden [Rissfüllstoff F(P)], das Injektionsharz PUR-O-CRACK® auf Polyurethan-Basis zum begrenzt dehnbaren Verbinden [Rissfüllstoff D(P)] sowie das Acrylatgel RUBBERTITE®/POLINIT zur flexiblen Abdichtung [Rissfüllstoff (S)].
Was sind DIBt-Gutachten?
Durch das EuGH Urteil von 2014 zu Zusatzanforderungen an Bauprodukte in Deutschland und dem daraus resultierenden Wegfall der bisherigen Nachweisführung und Ausschreibungspraxis hat sich baurechtlich für Bauunternehmen, Sachkundige Planer und die öffentliche Bauverwaltung eine neue Situation ergeben: mit den Leistungserklärungen nach harmonisierten europäischen Bauproduktnormen (hEN) lässt sich die Erfüllung der deutschen Bauwerksanforderungen nicht immer lückenlos nachweisen. Hierzu gibt auch die durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlichte so genannte Prioritätenliste Aufschluss. Auf der Suche nach einer Lösung dieses Problems hat sich der öffentliche Bauherr im Jahre 2017 für die Novellierung der ZTV-ING und ZTV-W entschieden.
Die Nachweisführung für einzelne Bauprodukte lassen sich seither entweder in Form von bisweilen aufwendigen projektspezifischen Leistungsnachweisen gemäß Anforderung des Planers erbringen oder eben alternativ über ein freiwilliges DIBt Gutachten, das als prüffähige Bescheinigung im Sinne obiger Regelungen gilt. Denn im Einführungserlass zur ZTV-W LB 219 sowie in den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 20/2017 und Nr. 11/2019 sind DIBt-Gutachten als „gleichwertige Alternative zu projektspezifischen Nachweisen“ vorgesehen. Diese Gutachten bescheinigen, dass ein harmonisiertes Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung neben den Produkteistungen gemäß Leistungserklärung zusätzlich die weiteren vom Hersteller angegebenen Leistungen für die Erfüllung der Bauwerksanforderungen in Deutschland aufweist und einer zugehörigen Qualitätssicherung unterliegt.
Für unser Acrylatgel RUBBERTITE®/POLINIT wurde die frühere allgemeine bauaufsichtliche Zulassung in ein DIBt-Gutachten überführt.
Eine aktuelle Übersicht über bereits eingeholte Gutachten im Bereich Bauwerksabdichtung sowie Beton- und Stahlbetonbau findet sich in einer Liste auf den Webseiten des DIBt.